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Datenauswertung

Systematische Auswertung und Aufbereitung von Daten unterschiedlicher Quellen für Betreiber*innen von Versammlungsstätten und Veranstalter*innen

Mehr zu Dokumentationspflicht und Datenauswertung in Versammlungsstätten!

Szenarioplanung und Risikoanalyse

Die Planung unterschiedlicher Veranstaltungsszenarien in Veranstaltungsstätten basieren in der Regel auf Datenauswertung und Risikoanalyse. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse erfolgt eine Bewertung der Risiken jeder einzelnen Gefährdung, ausgedrückt durch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Die Fortschreibung wiederkehrender Veranstaltungsformate, wie in Versammlungsstätten üblich, übernimmt diese Risikoanalysen. Eine Prüfung und Auswertung erfolgt nur selten.

“Je vielfältiger und widersprüchlicher die Informationen, die Meinungen, Gerüchte und Mutmaßungen über Ausmaß und Ursache sind, desto stärker wird das Gefühl der Hilflosigkeit, mit der man sich einer Bedrohung ausgesetzt fühlt. Die Auswahl und Bewertung von Informationen, ihre schnelle und zielgerichtete Verteilung sind damit relevant für Notfallsituationen. ”

Schlüssel

Für eine systematische Analyse von Daten aus der Szenarioplanung ist eine geeignete Plattform erforderlich, die es erlaubt Veranstaltungen nach unterschiedlichen Kriterien zu vergleichen und auszuwerten. So kann eine Auswertung von Szenarien nachfolgend sinnvoll sein:

Risikowert

Veranstaltungsart

Maßnahmenart

Gefährdungsquelle

Entstehungsort

Wirksamkeit

Dokumentationspflichten, aber keine Verpflichtung zur Auswertung

Dokumentationspflichten ergeben sich zunächst aus den Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Die Betreiber sind nach § 35 DGUV V 17/18 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) und DGUV G 315-390 zur Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung  zur Aufbewahrung und bei Bedarf Einsichtnahme in die Unterlagen verpflichtet. Das Prüfbuch  beinhaltet: Bescheinigungen über Vorprüfung, Bauprüfung, Abnahmeprüfung, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrenden Prüfungen und Nachprüfungen (falls erforderlich), ggf. Konformitätserklärung des Herstellers und den Nachweis der Prüfung auf ordnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft.
Dokumentationspflichten ergeben sich für Betreiber von Versammlungsstätten auch nach § 3 Abs. 3 DGUV V 1 oder dem  Arbeitsschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 ). Demnach ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Maßnahmen und das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren. Ebenso verpflichtet  § 3 Abs. 8 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung den Unternehmer dazu, die  Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren. nach) verwiesen werden. Ebenfalls verpflichtend wirken §§ 15 und 19 BetrSichV. In § 15 werden die Fristen wiederkehrender Prüfungen für eine So genannte überwachungsbedürftige Anlagen müssen regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind für Betreiber von Versammlungsstätten ebenfalls zu dokumentieren (§§ 15, 19 BetrSich).
So sind für den Arbeitsschutz, Betriebsführung und Besuchersicherheit zahlreiche Dokumente, Prüfberichte und Zahlenwerte relevant, die abgelegt und bei Bedarf eingesehen werden müssen. Für eine Datenauswertung jedoch besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Dies aber bildet den Mehrwert der Dokumentation. Denn ohne Dokumentation keine Weiterentwicklung.

Datenauswertung mit dem EVE Risk Management Assistant

Gefährdungsbeurteilungen, Risikobewertungen oder Besucherstromanalysen erzeugen große Datenmengen. Sie werden dokumentiert und abgelegt, selten aber werden sie auch systematisch gesichtet und zur Fehleranalyse ausgewertet. Die Datenauswertung in Versammlungsstätten erfolgt häufig unsystematisch. Dadurch bleibt Wissen verborgen und Entwicklungen werden nicht erkannt. Kontinuierliche Verbesserung verlangt die systematische Fehlerbewertung und -analyse.

Der kostenlose EVE Risk Management Assistant unterstützt bei der Datenauswertung und Datenvisualisierung.